Beratung & KMU

Nach Aussage der Europäischen Kommission sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der Motor der europäischen Wirtschaft. Diese Unternehmen sind in vielen Bereichen Vorreiter des technischen Fortschritts, d.h., es entstehen viele wichtige Innovationen in diesen Unternehmen.

Es ist daher wichtig, diese Unternehmen hinsichtlich ihres Umgangs mit gewerblichen Schutzrechten zu beraten, sofern hierzu bislang keine oder nur geringe Erfahrungen vorhanden sind. Eine Beratung kann aber auch dazu führen, dass, falls bereits Erfahrungen vorhanden sind, die bisherige Verfolgung von Erfindungen und Schutzrechten optimiert wird. Dabei geht es beispielsweise unter anderem

  • um ein Meldewesen für Arbeitnehmererfindungen,
  • um die Verfolgung von Fristen und Formalitäten, die das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG) vorschreibt (einschließlich der Berechnung eines eventuell bestehenden Vergütungsanspruchs),
  • um die Frage, ob es sinnvoll ist, eine bestimmte technische Entwicklung zum Patent oder zum Gebrauchsmuster anzumelden,
  • um das Management des eigenen Schutzrechtsportfolios,
  • um eine laufende Überwachung von Fremdschutzrechten (beispielsweise Patent-Monitoring)
  • usw.

Weitere Informationen

Aufgrund jahrzehntelanger Industrieerfahrungen kennen wir unterschiedliche Möglichkeiten, wie man entsprechende Abläufe sinnvoll organisieren kann, so dass Fehler vermieden werden, der Nutzen für das Unternehmen groß und die Kosten vergleichsweise niedrig sind. Dabei ist es unser Ziel, für jedes Unternehmen eine passende Lösung zu finden. Eine entsprechende Lösung kann z.B. darin bestehen, dass wir unterschiedliche Dienstleister für Neuheitsrecherchen oder Freedom-to-Operate-Recherchen bzw. für das Patent-Monitoring vorschlagen. Die Mandantin kann sich dann für eine dieser Alternativen entscheiden.

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