Marken

Wir beraten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Kennzeichenschutzes. Dazu gehören der Aufbau eines Markenportfolios in Ihrem Unternehmen, die Durchführung von Recherchen nach identischen oder ähnlichen Marken und die Erstellung von Waren- und/oder Dienstleistungsverzeichnissen zu Ihren Zeichen. Weiterhin reichen wir für Sie die Markenanmeldungen ein und vertreten diese im anschließenden Eintragungsverfahren.

Anschließend beraten wir Sie auch hinsichtlich des Schutzes Ihres Kennzeichens im Ausland. Dabei bestehen Möglichkeiten, einen Markenschutz durch eine für die europäische Union wirksame Unionsmarkenanmeldung oder eine IR-Markenanmeldung zu erwerben, wobei wir Sie in beiden Verfahren vertreten können. Soweit für einzelne Staaten ein Markenschutz durch derartige regionale oder internationale Verfahren nicht erzielt werden kann oder eine IR-Markenanmeldung strategisch oder aus Kostengründen nicht sinnvoll ist, können wir durch unsere Zusammenarbeit mit erfahrenen und renommierten Kanzleien im Ausland Schutz durch entsprechende nationale ausländische Marken für Sie erwerben.

Natürlich vertreten wir Sie auch gerne in Verfahren, die den Widerspruch gegen Marken Dritter betreffen, welche aufgrund einer Identität oder Ähnlichkeit mit Ihrer Marke sowie mit deren Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis verwechselbar sind. Unsere Tätigkeit erstreckt sich darüber hinaus auch auf Beschwerde-, Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren.

Weitere Informationen

Das Markengesetz regelt den Kennzeichenschutz. Schutzfähige Kennzeichen sind neben den Marken und den geographischen Herkunftsangaben auch die geschäftlichen Bezeichnungen.

Die Marke dient der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen. Ihre Funktionen sind eine Herkunftsfunktion, eine Garantie-, Qualitäts- oder Vertrauensfunktion und eine Werbefunktion. Marken stellen ein wichtiges Mittel dar, um sich vor Plagiatoren zu schützen, die den guten Ruf des Unternehmens und seiner Erzeugnisse ausbeuten.

Als Marke eingetragen werden hauptsächlich Wortzeichen, Bildzeichen oder kombinierte Wort-/Bildzeichen. Darüber hinaus können Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden.

Der Markenschutz entsteht durch die Eintragung der Marke bei der Registrierungsbehörde. Bei der nationalen deutschen Marke ist das das Deutsche Patent- und Markenamt, bei einer Unionsmarke das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Der Markenschutz kann auch durch eine Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr entstehen, wenn das benutzte Zeichen Verkehrsgeltung erworben oder eine notorische Bekanntheit erlangt hat.

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