Sicherung des geistigen Eigentums und Abwehr fremder Rechtsansprüche

Eigene gewerbliche Schutzrechte sind für Unternehmen eine wesentliche Voraussetzung, um im nationalen und globalen Wettbewerb bestehen zu können. Soweit es sich allerdings um Schutzrechte Dritter handelt, können diese ein Risiko für das Unternehmen darstellen oder zumindest dessen Handlungsfähigkeit erheblich einschränken. Unser Ziel als Ihr verlässlicher und engagierter Partner wird es sein, durch unsere Beratung und Tätigkeit dafür zu sorgen, dass das in Ihrem Unternehmen entstandene schutzfähige geistige Eigentum vor Nachahmung geschützt ist, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten bzw. zu verbessern. Außerdem werden wir Sie bei der Abwehr fremder Rechtsansprüche unterstützen.

Unsere Kompetenz

Wir sind eine Patentanwaltskanzlei mit Sitz in Schweinfurt, deren Partner zum Teil seit 40 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz tätig sind und viele Jahre eigener Industrieerfahrung besitzen. Von uns werden Mandanten aus dem Maschinenbau, insbesondere der Kraftfahrzeugtechnik, der Landmaschinenindustrie und der Hausgeräteindustrie sowie aus der Medizintechnik betreut.

Dabei führen wir die Beratung und Betreuung der Mandanten bedarfsgerecht durch. So beauftragen uns beispielsweise große und mittlere Unternehmen mit eigenen Patentabteilungen primär mit der Ausarbeitung von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen sowie gegebenenfalls mit der Durchführung von Erteilungsverfahrens zu Patentanmeldungen. Für andere Mandanten erledigen wir im Rahmen bestehender Vollmandate sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Erlangung, der Verteidigung und der Durchsetzung von Schutzrechten sowie der Abwehr fremder Rechtsansprüche aus gewerblichen Schutzrechten.

Unsere langjährigen Erfahrungen auf vielen technischen Gebieten sind sowohl bei der Erstellung von Anmeldungsunterlagen als auch im anschließenden Erteilungsverfahren eine wesentliche Voraussetzung für die Erzielung eines umfassenden Schutzes. Im Ausland arbeiten wir sehr erfolgreich mit erfahrenen und international anerkannten Kanzleien zusammen, die entweder auf die Durchführung nationaler Anmelde- und Erteilungsverfahren oder auf Verletzungsverfahren sowie –untersuchungen spezialisiert sind.

Weitere Informationen

Wir heißen Sie herzlich willkommen auf der Website der Kanzlei Gosdin, Carstensen & Partner Patentanwälte und bedanken uns vorab für Ihr Interesse.

Patentanwälte Partner
Dr.-Ing. Michael Gosdin LL.M.
Dipl.-Ing. Lars Carstensen

Dipl.-Ing. Jes Carstensen

Patentanwalt
Dipl.-Ing. Lothar K. Dekker

Rechtsanwalt
Stefan Ebner

Patente

Patente werden für technische Erfindungen erteilt, deren Lehre neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Weiterhin ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Patentfähigkeit die Technizität der Erfindung. Das Patent verleiht dem Patentinhaber ein zeitlich und räumlich begrenztes Ausschlussrecht.

Marken

Marken sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Wort-, Bild- oder Wort-/Bildmarken dienen als Unterscheidungszeichen zur Identifikation eigener Unternehmensprodukte auf dem Markt und tragen als starke Marke wesentlich zum Unternehmenserfolg bei.

Arbeitnehmererfindungen

Technische Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind, werden zum weitaus überwiegenden Teil von Arbeitnehmern geschaffen. Die daraus resultierenden Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie z.B. die Meldepflicht, die Inanspruchnahme, die Vergütung usw. sind im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen geregelt.

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